Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15943 A/2002
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2000/12/0291
Entscheidungsdatum
23.10.2002
Index
L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §19b Abs1 impl;
GehG/Stmk 1974 §19b Abs1;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1 idF 1984/033;
LBG Stmk 1974 Anl1 Z2 idF 1984/033;
Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Vorjudikatur (vgl. das Erkenntnis vom 23. Oktober 1975, Zl. 1365/75, VwSlg 8907 A/1975) keineswegs zum Ausdruck gebracht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr schlechthin und ausnahmslos keinen Anspruch nach § 19b Abs. 1 GehG 1956 (hier: des GehG/Stmk) begründen kann. Vielmehr hat er einen solchen Anspruch bei Vorliegen besonderer Umstände, insbesondere bei einem hohen, über das übliche Ausmaß hinausgehenden Anteil des Befahrens schwieriger Strecken unter schwierigen Wetterbedingungen, nicht ausgeschlossen (ausführliche Begründung im vorliegenden Erkenntnis).Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Vorjudikatur vergleiche das Erkenntnis vom 23. Oktober 1975, Zl. 1365/75, VwSlg 8907 A/1975) keineswegs zum Ausdruck gebracht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr schlechthin und ausnahmslos keinen Anspruch nach Paragraph 19 b, Absatz eins, GehG 1956 (hier: des GehG/Stmk) begründen kann. Vielmehr hat er einen solchen Anspruch bei Vorliegen besonderer Umstände, insbesondere bei einem hohen, über das übliche Ausmaß hinausgehenden Anteil des Befahrens schwieriger Strecken unter schwierigen Wetterbedingungen, nicht ausgeschlossen (ausführliche Begründung im vorliegenden Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120291.X06
Im RIS seit
20.01.2003
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2016
Dokumentnummer
JWR_2000120291_20021023X06