Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2000/12/0180

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2000/12/0180

Entscheidungsdatum

26.05.2003

Index

43/02 Leistungsrecht
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

EZG 1992 §2 Abs1;
EZG 1992 §5 Abs2;
GehG 1956 §118 Abs3;
GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;
GehG 1956 §28 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer bei objektiver Betrachtung daran zumindest Zweifel hätte haben müssen, ob ihm die für einen im Regelfall bloß 15 Tage eines Kalendermonats umfassenden Einsatz tatsächlich ausbezahlte Einsatzzulage in einer Höhe, die dem Höchstbetrag nach der zweiten Bemessungsregelung des Paragraph 2, Absatz eins, EZG 1992 (das Vierfache des Gehalts der Dienstklasse V/2) sehr nahe kommt oder diese erreicht hat, auch tatsächlich zusteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000120180.X04

Im RIS seit

03.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2011

Dokumentnummer

JWR_2000120180_20030526X04