Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 99/20/0321

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 15263 A/1999

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

99/20/0321

Entscheidungsdatum

21.10.1999

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs2;
WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
WaffV 02te 1998 §3;

Rechtssatz

Paragraph 3, Absatz 2, der Zweiten WaffV unterscheidet zwischen dem Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen und Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern bzw Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender. Je nach dem vorzubeugenden Risiko ist somit die zumutbare Art der Verwahrung vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichtetem - Zugriff in einem unterschiedlichen Ausmaß zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200321.X03

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2015

Dokumentnummer

JWR_1999200321_19991021X03