Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
99/06/0109
Entscheidungsdatum
23.05.2001
Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
Norm
BauG Stmk 1995 §33 Abs4 Z3;
BauG Stmk 1995 §43 Abs2 Z7;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/06/0110
Rechtssatz
Die rechtlichen Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Z. 7 Stmk BauG 1995 sind kumulativ erforderlich (zu lesen: "sowohl" - "als auch"). Liegt daher ein Widerspruch zu auch schon einer dieser Voraussetzungen vor, ist das Baugesuch abzuweisen, ohne dass das Vorhandensein einer allfälligen Übereinstimmung mit den weiteren Voraussetzungen noch zu prüfen wäre.Die rechtlichen Voraussetzungen des Paragraph 43, Absatz 2, Ziffer 7, Stmk BauG 1995 sind kumulativ erforderlich (zu lesen: "sowohl" - "als auch"). Liegt daher ein Widerspruch zu auch schon einer dieser Voraussetzungen vor, ist das Baugesuch abzuweisen, ohne dass das Vorhandensein einer allfälligen Übereinstimmung mit den weiteren Voraussetzungen noch zu prüfen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999060109.X02
Dokumentnummer
JWR_1999060109_20010523X02