Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 96/19/0195

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

96/19/0195

Entscheidungsdatum

25.04.1997

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Jugoslawien 1965 Art2;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Kroatien 1995;

Rechtssatz

Wie schon der Begriff der "Arbeitsaufnahme" in Artikel 2, des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt 365 aus 1965,, umfaßt auch der Begriff "Erwerbstätigkeit" in Artikel 2, des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt 487 aus 1955,, sowohl eine selbständige als auch eine unselbständige Erwerbstätigkeit. Auch eine Wiedereinreise zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach Inkrafttreten dieses Abkommens ist - wie auch der daran anschließende Aufenthalt zu diesem Zweck - unrechtmäßig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996190195.X02

Im RIS seit

13.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1996190195_19970425X02

Rechtssatz für 96/19/3575

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

96/19/3575

Entscheidungsdatum

27.02.1998

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §6 Abs2;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Jugoslawien 1965 Art2;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Kroatien 1995;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/19/0195 2

Stammrechtssatz

Wie schon der Begriff der "Arbeitsaufnahme" in Artikel 2, des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt 365 aus 1965,, umfaßt auch der Begriff "Erwerbstätigkeit" in Artikel 2, des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt 487 aus 1955,, sowohl eine selbständige als auch eine unselbständige Erwerbstätigkeit. Auch eine Wiedereinreise zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach Inkrafttreten dieses Abkommens ist - wie auch der daran anschließende Aufenthalt zu diesem Zweck - unrechtmäßig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996193575.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1996193575_19980227X01

Rechtssatz für 95/19/1228

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

95/19/1228

Entscheidungsdatum

03.04.1998

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AufG 1992 §6 Abs2;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Jugoslawien 1965 Art2;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Kroatien 1995;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/19/0195 2

Stammrechtssatz

Wie schon der Begriff der "Arbeitsaufnahme" in Artikel 2, des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt 365 aus 1965,, umfaßt auch der Begriff "Erwerbstätigkeit" in Artikel 2, des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt 487 aus 1955,, sowohl eine selbständige als auch eine unselbständige Erwerbstätigkeit. Auch eine Wiedereinreise zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach Inkrafttreten dieses Abkommens ist - wie auch der daran anschließende Aufenthalt zu diesem Zweck - unrechtmäßig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995191228.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1995191228_19980403X01

Rechtssatz für 98/19/0222

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

98/19/0222

Entscheidungsdatum

14.05.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Jugoslawien 1965 Art2;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Kroatien 1995;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/19/0195 2

Stammrechtssatz

Wie schon der Begriff der "Arbeitsaufnahme" in Artikel 2, des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt 365 aus 1965,, umfaßt auch der Begriff "Erwerbstätigkeit" in Artikel 2, des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt 487 aus 1955,, sowohl eine selbständige als auch eine unselbständige Erwerbstätigkeit. Auch eine Wiedereinreise zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach Inkrafttreten dieses Abkommens ist - wie auch der daran anschließende Aufenthalt zu diesem Zweck - unrechtmäßig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998190222.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1998190222_19990514X02