Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
98/17/0363
Entscheidungsdatum
27.09.1999
Index
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
Norm
ParkometerG Wr 1974 §1a;
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs2;
Rechtssatz
Falls im Hinblick auf die Häufigkeit der Zurverfügungstellung von Kraftfahrzeugen für die Evidenzhaltung der benötigten Daten eine eigene - büromäßige - Organisation erforderlich sein sollte, kann sich der Zulassungsbesitzer nicht durch den Hinweis auf die damit verbundenen Kosten seiner ihm gesetzlich auferlegten Auskunftspflicht entziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170363.X02
Im RIS seit
26.11.2001
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009
Dokumentnummer
JWR_1998170363_19990927X02