Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/17/0363

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

98/17/0363

Entscheidungsdatum

27.09.1999

Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1a;
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs2;

Rechtssatz

Falls im Hinblick auf die Häufigkeit der Zurverfügungstellung von Kraftfahrzeugen für die Evidenzhaltung der benötigten Daten eine eigene - büromäßige - Organisation erforderlich sein sollte, kann sich der Zulassungsbesitzer nicht durch den Hinweis auf die damit verbundenen Kosten seiner ihm gesetzlich auferlegten Auskunftspflicht entziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170363.X02

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009

Dokumentnummer

JWR_1998170363_19990927X02