Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/17/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

98/17/0009

Entscheidungsdatum

21.06.1999

Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

PrG 1976 §14 Abs1;
PrG 1976 §14 Abs3;

Rechtssatz

Betriebe, die Getränke in der Art und Weise eines Lebensmittelgeschäftes mit Selbstbedienung führen, sind (hinsichtlich des Preises von Getränken in Dosen) miteinander vergleichbar, unabhängig vom Sortiment der Waren, die diese Betriebe sonst noch führen (hier: ob der Besch auch Diätwaren, Fotoartikel, Kosmetikartikel anbietet und einen Imbissbetrieb führt, ist irrelevant). Auch die sonstige Ausstattung des Betriebes ist nicht von Bedeutung, wenn die Getränkedosen in gleicher Art wie andere Artikel, nämlich im Rahmen des Selbstbedienungsgeschäftes für Lebensmittel, angeboten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170009.X04

Im RIS seit

11.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2010

Dokumentnummer

JWR_1998170009_19990621X04