Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
92/10/0458
Entscheidungsdatum
30.05.1994
Index
80/02 Forstrecht
Norm
ForstG 1975 §17 Abs3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/10/0043 E 11. Mai 1987 RS 2
Stammrechtssatz
Ein in der Agrarstrukturverbesserung begründetes öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche ist dann zu bejahen, wenn die Rodung eine Maßnahme darstellt, die für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes unter dem Gesichtspunkt der Existenzsicherung dieses Betriebes oder dem gleichermaßen bedeutsamen Blickwinkel der Erfordernisse eines zeitgemäßen Wirtschaftsbetriebes notwendig ist (Hinweis E vom 9.7.1985, 85/07/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100458.X05
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2013
Dokumentnummer
JWR_1992100458_19940530X05