Für die Vollziehung des § 24 Abs 3 Slbg ROG 1992 ist (wie für § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977) maßgebend, ob nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles die raumrelevanten Planungsabsichten durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden (Hinweis E 24.1.1991, 89/06/0013, VwSlg 13366 A/1991).Für die Vollziehung des Paragraph 24, Absatz 3, Slbg ROG 1992 ist (wie für Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977) maßgebend, ob nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles die raumrelevanten Planungsabsichten durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden (Hinweis E 24.1.1991, 89/06/0013, VwSlg 13366 A/1991).