Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
94/19/0274
Entscheidungsdatum
10.03.1994
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge
Norm
AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/01/0019 2
(hier: pakistanischer Staatsangehöriger)
Stammrechtssatz
Daß eine Vorladung des wegen seiner politischen Gesinnung den Behörden seines Heimatlandes seit langem bekannten und wegen der Teilnahme an Demonstrationen bereits verurteilten, mehrmals inhaftierten und mißhandelten Asylwerbers wegen des Ergebnisses der vorgenommenen Hausdurchsuchung zur Miliz (hier iVm der allgemein bekannten Lage der albanischen Minderheit in Kosovo) aus objektiver Sicht eine Situation geschaffen habe, in der die Furcht des Asylwerbers, wegen seiner politischen Gesinnung verfolgt zu werden wohlbegründet und ihm dadurch ein weiterer Verbleib in seinem Heimatland unerträglich sei, kann ohne nähere Begründung nicht verneint werden.Daß eine Vorladung des wegen seiner politischen Gesinnung den Behörden seines Heimatlandes seit langem bekannten und wegen der Teilnahme an Demonstrationen bereits verurteilten, mehrmals inhaftierten und mißhandelten Asylwerbers wegen des Ergebnisses der vorgenommenen Hausdurchsuchung zur Miliz (hier in Verbindung mit der allgemein bekannten Lage der albanischen Minderheit in Kosovo) aus objektiver Sicht eine Situation geschaffen habe, in der die Furcht des Asylwerbers, wegen seiner politischen Gesinnung verfolgt zu werden wohlbegründet und ihm dadurch ein weiterer Verbleib in seinem Heimatland unerträglich sei, kann ohne nähere Begründung nicht verneint werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190274.X01
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2015
Dokumentnummer
JWR_1994190274_19940310X01