Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
94/18/0939
Entscheidungsdatum
15.12.1994
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FrG 1993 §18 Abs2 Z1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/24 94/18/0058 2
Stammrechtssatz
§ 18 Abs 2 Z 1 FrG 1993 stellt ua auch darauf ab, daß der Fremde mehr als einmal wegen der auf gleicher schädlicher Neigung beruhenden strafbaren Handlungen rechtskräftig verurteilt worden ist, ohne daß in diesem Zusammenhang auf die Strafart oder das Strafausmaß Bezug genommen wird.Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer eins, FrG 1993 stellt ua auch darauf ab, daß der Fremde mehr als einmal wegen der auf gleicher schädlicher Neigung beruhenden strafbaren Handlungen rechtskräftig verurteilt worden ist, ohne daß in diesem Zusammenhang auf die Strafart oder das Strafausmaß Bezug genommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180939.X01
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011
Dokumentnummer
JWR_1994180939_19941215X01