Daß der Fremde - wie er behauptet - bei Abschiebung in sein Heimatland iSd § 37 Abs 1 FrG 1993 bedroht wäre, hätte zwar die Unzulässigkeit der Abschiebung in diesen Staat zur Folge, steht jedoch der Erlassung einer Ausweisung nicht entgegen (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0226; E 28.10.1993, 93/18/0428).Daß der Fremde - wie er behauptet - bei Abschiebung in sein Heimatland iSd Paragraph 37, Absatz eins, FrG 1993 bedroht wäre, hätte zwar die Unzulässigkeit der Abschiebung in diesen Staat zur Folge, steht jedoch der Erlassung einer Ausweisung nicht entgegen (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0226; E 28.10.1993, 93/18/0428).