ALLEIN aus der Bezeichnung einer Beamtengruppe als "Amtsärztlicher Dienst" (allenfalls iVm der Bezeichnung der weiteren Beamtengruppe mit "Stadtärztlicher Dienst") iSd Dienstzweigeverordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz, ABl der Landeshauptstadt Graz 1972/16, ist für die Frage des Umfanges des Geschäftskreises der Beamtengruppe, der sie angehören, noch nichts zu gewinnen.ALLEIN aus der Bezeichnung einer Beamtengruppe als "Amtsärztlicher Dienst" (allenfalls in Verbindung mit der Bezeichnung der weiteren Beamtengruppe mit "Stadtärztlicher Dienst") iSd Dienstzweigeverordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz 1972/16, ist für die Frage des Umfanges des Geschäftskreises der Beamtengruppe, der sie angehören, noch nichts zu gewinnen.