Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/10/0191

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

91/10/0191

Entscheidungsdatum

30.04.1992

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Zwar kann auch die Errichtung einer Garage ein öffentliches Interesse von einem Ausmaß begründen, welches das öffentliche Interesse an der Walderhaltung überwiegt (Hinweis E 8.11.1978, 125/77); dies jedoch nur dann, wenn keine andere Möglichkeit zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zur Verfügung steht, wobei auch ein Abstellen im Freien in Erwägung zu ziehen ist, sofern nicht besondere Umstände dies als unzumutbar erscheinen lassen und wenn das Vorhaben nicht ohne Inanspruchnahme von Waldboden verwirklicht werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100191.X02

Im RIS seit

30.04.1992

Dokumentnummer

JWR_1991100191_19920430X02

Rechtssatz für 94/10/0130

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

94/10/0130

Entscheidungsdatum

29.03.1995

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/10/0191 E 30. April 1992 RS 2

Stammrechtssatz

Zwar kann auch die Errichtung einer Garage ein öffentliches Interesse von einem Ausmaß begründen, welches das öffentliche Interesse an der Walderhaltung überwiegt (Hinweis E 8.11.1978, 125/77); dies jedoch nur dann, wenn keine andere Möglichkeit zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zur Verfügung steht, wobei auch ein Abstellen im Freien in Erwägung zu ziehen ist, sofern nicht besondere Umstände dies als unzumutbar erscheinen lassen und wenn das Vorhaben nicht ohne Inanspruchnahme von Waldboden verwirklicht werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100130.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994100130_19950329X07