Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
94/10/0123
Entscheidungsdatum
23.01.1995
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs1 Z2;
ApG 1907 §10 Abs2 Z1;
ApG 1907 §10 Abs3;
ApG 1907 §10 Abs5;
Rechtssatz
Der durch einen Ambulanzpatienten einer Krankenanstalt hervorgerufene Bedarf ist bei der Bedarfsermittlung nach § 10 ApG in Relation zu dem durch einen ständigen Einwohner im 4-km-Polygon hervorgerufenen zu setzen.Der durch einen Ambulanzpatienten einer Krankenanstalt hervorgerufene Bedarf ist bei der Bedarfsermittlung nach Paragraph 10, ApG in Relation zu dem durch einen ständigen Einwohner im 4-km-Polygon hervorgerufenen zu setzen.
Schlagworte
Existenzgefährdung Bedarfsbeurteilung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100123.X06
Dokumentnummer
JWR_1994100123_19950123X06