Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/10/0097

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/10/0097

Entscheidungsdatum

24.10.1994

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6 lita;
ForstG 1975 §18 Abs1 litb;

Rechtssatz

Durch den Kauf einer Teilfläche eines als Rodungsfläche bewilligten Grundstückes geht die diese betreffende Rodungsbewilligung einschließlich der ihr beigefügten Nebenbestimmung an den Erwerber über. Für die Annahme, diese Nebenbestimmung gelte für den Erwerber nicht, weil ihm ihre Einhaltung unmöglich sei, fehlt es an jeglicher normativer Grundlage. Es ist Sache des Erwerbers, zu entscheiden, ob er ein Grundstück kauft, das mit einer derart eingeschränkten Rodungsbewilligung versehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994100097.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2017

Dokumentnummer

JWR_1994100097_19941024X03