Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16350 A/2004
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2002/08/0262
Entscheidungsdatum
21.04.2004
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/08/0273 E 21. April 2004
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/08/0215 E 21. Dezember 1993 RS 1
(Hier: Wiedereingliederungsmaßnahme)
Stammrechtssatz
Es steht nicht im freien Belieben des Arbeitsamtes, einem Arbeitslosen (auch einem Langzeitarbeitslosen) entweder eine Arbeitsstelle zu vermitteln oder ihn zu einer Nachschulung oder Umschulung zuzuweisen. Eine solche Zuweisung vermag sich insbesondere auch nicht auf die vom Arbeitslosen (auch wiederholt) an den Tag gelegte Arbeitsunwilligkeit, eine ihm durch das Arbeitsamt zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen, zu stützen. Für eine solche Maßnahme ist vielmehr Voraussetzung, daß die Kenntnisse des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind (Hinweis: Dirschmied, AlVG 2, 75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080262.X02
Im RIS seit
10.06.2004
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Dokumentnummer
JWR_2002080262_20040421X02