Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/18/0271

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/18/0271

Entscheidungsdatum

17.11.1994

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18;

Rechtssatz

Wurde im Jahre 1988 einer Berufung hinsichtlich der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes Folge gegeben, da die Behörde die Auffassung vertreten hat, daß bei der (damals) gegebenen Sachlage die Interessenabwägung (noch) zugunsten des Fremden ausfalle, bedeutet dies nicht, daß die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Bestrafungen in einem späteren Verfahren, das zur Erlassung des Aufenthaltsverbotes geführt hat, nicht berücksichtigt werden dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180271.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011

Dokumentnummer

JWR_1993180271_19941117X02