Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/10/0141

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

93/10/0141

Entscheidungsdatum

21.11.1994

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs3;
ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Die Behauptung, eine Hütte diene "heute noch" der forstlichen Bewirtschaftung und widerspreche daher nicht dem Rodungsverbot, kann keine Rechtswidrigkeit eines Bescheides, der die Waldeigenschaft der gesamten Fläche feststellt, aufzeigen, denn diesfalls hätte die Bebauung mit einer - allein der Bewirtschaftung des Waldes dienenden, hiezu unbedingt erforderlichen - Hütte schon mangels Vorliegen einer Rodung nichts an der Waldeigenschaft der betreffenden Fläche geändert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100141.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008

Dokumentnummer

JWR_1993100141_19941121X05