Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2000/19/0051
Entscheidungsdatum
24.11.2000
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/08/0132 E 24. November 1992 RS 3
Stammrechtssatz
Um sich in bezug auf eine vom Arbeitsamt vermittelte, zumutbare Beschäftigung arbeitswillig zu zeigen, bedarf es grundsätzlich einerseits eines auf die Erlangung dieses Arbeitsplatzes ausgerichteten (und daher unverzüglich zu entfaltenden) aktiven Handelns des Arbeitslosen, andererseits (und deshalb) aber auch der Unterlassung jedes Verhaltens, welches objektiv geeignet ist, das Zustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses zu verhindern
(Hinweis E 12.5.1992, 92/08/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190051.X01
Dokumentnummer
JWR_2000190051_20001124X01