Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14544 A/1996
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
92/12/0227
Entscheidungsdatum
24.10.1996
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §19a Abs1;
GehG 1956 §19b Abs1;
Rechtssatz
Eine Umweltbelastung durch übergroße Luftverschmutzung am ausländischen Dienstort, belastende klimatische Verhältnisse sowie eine Belastung des Organismus des Beamten (hier: Diplomat) durch eine von den österreichischen Verhältnissen abweichende Qualität des Trinkwassers und der Lebensmittel sind als besondere Erschwernisse iSd § 19a GehG zu werten, aber nicht als Gefahr iSd § 19b GehG anzusehen.Eine Umweltbelastung durch übergroße Luftverschmutzung am ausländischen Dienstort, belastende klimatische Verhältnisse sowie eine Belastung des Organismus des Beamten (hier: Diplomat) durch eine von den österreichischen Verhältnissen abweichende Qualität des Trinkwassers und der Lebensmittel sind als besondere Erschwernisse iSd Paragraph 19 a, GehG zu werten, aber nicht als Gefahr iSd Paragraph 19 b, GehG anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992120227.X07
Im RIS seit
15.01.2001
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2014
Dokumentnummer
JWR_1992120227_19961024X07