Innerhalb des 4-km-Polygons der neuen Apotheke hat gem § 10 Abs 3 und § 10 Abs 4 ApG die Zuordnung zu den in Betracht kommenden Apotheken nach dem Kriterium der "örtlichen Verhältnisse" zu erfolgen, wobei es auf Ortsgrenzen nicht ankommt (Hinweis E 26.4.1993, 91/10/0252 und E 20.12.1993, 92/10/0359).Innerhalb des 4-km-Polygons der neuen Apotheke hat gem Paragraph 10, Absatz 3 und Paragraph 10, Absatz 4, ApG die Zuordnung zu den in Betracht kommenden Apotheken nach dem Kriterium der "örtlichen Verhältnisse" zu erfolgen, wobei es auf Ortsgrenzen nicht ankommt (Hinweis E 26.4.1993, 91/10/0252 und E 20.12.1993, 92/10/0359).