Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
92/10/0477
Entscheidungsdatum
18.04.1994
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/29 92/10/0393 7
Stammrechtssatz
Wohnt die zu versorgende Bevölkerung im "Überschneidungsbereich" der 4 km-Umkreise sowohl der bestehenden als auch der neuen Apotheke, ist das dort wohnhafte Kundenpotential der einen oder der anderen Apotheke zuzuordnen. Für diese Zuordnung wird die leichtere Erreichbarkeit ausschlaggebend sein, wobei es in erster Linie auf die zurückzulegende Entfernung ankommt; darüber hinaus können noch andere Umstände, wie etwa erhebliche Höhenunterschiede, besonders unangenehme und gefährliche Wegstücke etc eine Rolle spielen (Hinweis E 17.5.1993, 90/10/0123). Gegebenenfalls ist eine konkrete Zuordnung der in bestimmten Straßenzügen und Häusern wohnhaften Bevölkerung zum Versorgungspotential der einen oder der anderen Apotheke vorzunehmen (Hinweis E 29.10.1993, 90/10/0072).
Schlagworte
Existenzgefährdung Bedarfsbeurteilung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100477.X03
Im RIS seit
25.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
JWR_1992100477_19940418X03