Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/08/0101

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/08/0101

Entscheidungsdatum

17.11.1992

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Tatbestand der Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist auch dann verwirklicht, wenn ein Arbeitssuchender beim Vorstellungsgespräch, wenn auch wahrheitsgemäß, seine Intention zum Ausdruck bringt, die mit der Spezifikation einer Dauerstellung angebotene zumutbare Beschäftigung nur als Übergangslösung zu betrachten, weil er damit - bezogen auf den konkret angebotenen Arbeitsplatz als Dauerstellung - seine Arbeitswilligkeit in Zweifel stellt (Hinweis E 19.9.1989, 88/08/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080101.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010

Dokumentnummer

JWR_1992080101_19921117X04

Rechtssatz für 92/08/0147

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/08/0147

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0101 4

Stammrechtssatz

Der Tatbestand der Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist auch dann verwirklicht, wenn ein Arbeitssuchender beim Vorstellungsgespräch, wenn auch wahrheitsgemäß, seine Intention zum Ausdruck bringt, die mit der Spezifikation einer Dauerstellung angebotene zumutbare Beschäftigung nur als Übergangslösung zu betrachten, weil er damit - bezogen auf den konkret angebotenen Arbeitsplatz als Dauerstellung - seine Arbeitswilligkeit in Zweifel stellt (Hinweis E 19.9.1989, 88/08/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080147.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010

Dokumentnummer

JWR_1992080147_19930427X04

Rechtssatz für 92/08/0219

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

92/08/0219

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0101 4

Stammrechtssatz

Der Tatbestand der Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist auch dann verwirklicht, wenn ein Arbeitssuchender beim Vorstellungsgespräch, wenn auch wahrheitsgemäß, seine Intention zum Ausdruck bringt, die mit der Spezifikation einer Dauerstellung angebotene zumutbare Beschäftigung nur als Übergangslösung zu betrachten, weil er damit - bezogen auf den konkret angebotenen Arbeitsplatz als Dauerstellung - seine Arbeitswilligkeit in Zweifel stellt (Hinweis E 19.9.1989, 88/08/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080219.X06

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010

Dokumentnummer

JWR_1992080219_19930427X06

Rechtssatz für 92/08/0070

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/08/0070

Entscheidungsdatum

29.06.1993

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0101 4

Stammrechtssatz

Der Tatbestand der Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist auch dann verwirklicht, wenn ein Arbeitssuchender beim Vorstellungsgespräch, wenn auch wahrheitsgemäß, seine Intention zum Ausdruck bringt, die mit der Spezifikation einer Dauerstellung angebotene zumutbare Beschäftigung nur als Übergangslösung zu betrachten, weil er damit - bezogen auf den konkret angebotenen Arbeitsplatz als Dauerstellung - seine Arbeitswilligkeit in Zweifel stellt

(Hinweis E 19.9.1989, 88/08/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080070.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010

Dokumentnummer

JWR_1992080070_19930629X04

Rechtssatz für 93/08/0233

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/08/0233

Entscheidungsdatum

16.11.1993

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0101 4

Stammrechtssatz

Der Tatbestand der Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist auch dann verwirklicht, wenn ein Arbeitssuchender beim Vorstellungsgespräch, wenn auch wahrheitsgemäß, seine Intention zum Ausdruck bringt, die mit der Spezifikation einer Dauerstellung angebotene zumutbare Beschäftigung nur als Übergangslösung zu betrachten, weil er damit - bezogen auf den konkret angebotenen Arbeitsplatz als Dauerstellung - seine Arbeitswilligkeit in Zweifel stellt

(Hinweis E 19.9.1989, 88/08/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080233.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1993080233_19931116X02

Rechtssatz für 93/08/0129

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/08/0129

Entscheidungsdatum

20.12.1994

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0101 4

Stammrechtssatz

Der Tatbestand der Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist auch dann verwirklicht, wenn ein Arbeitssuchender beim Vorstellungsgespräch, wenn auch wahrheitsgemäß, seine Intention zum Ausdruck bringt, die mit der Spezifikation einer Dauerstellung angebotene zumutbare Beschäftigung nur als Übergangslösung zu betrachten, weil er damit - bezogen auf den konkret angebotenen Arbeitsplatz als Dauerstellung - seine Arbeitswilligkeit in Zweifel stellt

(Hinweis E 19.9.1989, 88/08/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080129.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1993080129_19941220X02