Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6674 F/1992
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
91/17/0046
Entscheidungsdatum
21.05.1992
Index
L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
Norm
GetränkesteuerG Wr 1971 §1 Abs1;
Rechtssatz
Nach dem Tatbestand des § 1 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 kommt es für die Getränkesteuerpflicht nicht darauf an, ob die entgeltliche Abgabe von Getränken an Letztverbraucher mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgte.Nach dem Tatbestand des Paragraph eins, Absatz eins, Wr GetränkesteuerG 1971 kommt es für die Getränkesteuerpflicht nicht darauf an, ob die entgeltliche Abgabe von Getränken an Letztverbraucher mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991170046.X09
Im RIS seit
14.11.2001
Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Dokumentnummer
JWR_1991170046_19920521X09