Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/06/0227

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/06/0227

Entscheidungsdatum

02.07.1992

Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
ROG Slbg 1977 §19 Abs1;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3;

Rechtssatz

Ein Bauvorhaben steht der Planungsabsicht auch dann nicht entgegen, wenn diese schon aufgrund des rechtmäßig vorhandenen Baubestandes im maßgebenden Bereich entweder nicht mehr oder nur mit Modifikationen verwirklicht werden kann, in welche sich auch das Projekt, für welches die Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG beantragt wird, störungsfrei einfügt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060227.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1991060227_19920702X03