Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/06/0143

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13640 A/1992

Rechtssatznummer

14

Geschäftszahl

91/06/0143

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg

Norm

RPG Vlbg 1973 §14 Abs2;
RPG Vlbg 1973 §14 Abs3;
RPG Vlbg 1973 §14 Abs4;

Rechtssatz

Bei Prüfung der Frage, ob ein geplanter Betrieb als störend im Sinne des Paragraph 14, Absatz 4, Vlbg RPG anzusehen ist, muß berücksichtigt werden, daß im Mischgebiet im Sinne des Paragraph 14, Absatz 4, legcit Gebäude und Anlagen, die in Kerngebieten und Wohngebieten zulässig sind, ohne Einschränkung, Gewerbebetriebe jedoch mit der Einschränkung, daß sie nicht störend sind, zulässig sind, sodaß die (typischerweise zu erwartenden) Emissionen eines projektierten Betriebes je nach der Art der das Baugrundstück umgebenden Nutzung mehr oder weniger störend sein können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060143.X14

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2011

Dokumentnummer

JWR_1991060143_19920521X14