Von einem Lagerplatz, der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken dient, iSd § 3 Abs 2 lit c Vlbg LSchG 1982 kann nur gesprochen werden, wenn die gelagerten Gegenstände ihrer Art nach in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Betrieb der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft stehen.Von einem Lagerplatz, der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken dient, iSd Paragraph 3, Absatz 2, Litera c, Vlbg LSchG 1982 kann nur gesprochen werden, wenn die gelagerten Gegenstände ihrer Art nach in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Betrieb der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft stehen.