Da die Auswahl des Pächters einer Eigenjagd der Autonomie der Agrargemeinschaft durch deren zu ihrer Willensbildung berufenes Organ, unbeschadet der Vorschriften des Krnt JagdG 1978 (§ 16 bis § 23) über die Jagdverpachtung (Hinweis E 11.1.1983, 82/07/0179, VwSlg 10940 A/1983) unterliegt, kann eine Minderheitenbeschwerde iSd § 51 Abs 2 Krnt FlVfLG 1979 nur Erfolg haben, wenn sie einen Verstoß des diesbezüglichen Vollversammlungsbeschlusses über die Verpachtung der Eigenjagd, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Verwaltungssatzung aufzuzeigen vermag.Da die Auswahl des Pächters einer Eigenjagd der Autonomie der Agrargemeinschaft durch deren zu ihrer Willensbildung berufenes Organ, unbeschadet der Vorschriften des Krnt JagdG 1978 (Paragraph 16 bis Paragraph 23,) über die Jagdverpachtung (Hinweis E 11.1.1983, 82/07/0179, VwSlg 10940 A/1983) unterliegt, kann eine Minderheitenbeschwerde iSd Paragraph 51, Absatz 2, Krnt FlVfLG 1979 nur Erfolg haben, wenn sie einen Verstoß des diesbezüglichen Vollversammlungsbeschlusses über die Verpachtung der Eigenjagd, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Verwaltungssatzung aufzuzeigen vermag.