Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13398 A/1991
Rechtssatznummer
19
Geschäftszahl
89/08/0147
Entscheidungsdatum
05.03.1991
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm
AKG 1954 §5 Abs2 litb;
Rechtssatz
Die Frage der Arbeiterkammerzugehörigkeit ist auch hinsichtlich des alleinigen Geschäftsführers einer GmbH keine reine Rechtsfrage, weil es bei der Qualifikation als leitender Angestellter iSd § 5 Abs 2 lit b AKG auf tatsächliche Umstände (nämlich auf persönlich dauernd maßgebend zustehenden Einfluß auf die Unternehmensführung; Gesellschaftereigenschaft) ankommt (Hinweis E 15.3.1974, 966/73).Die Frage der Arbeiterkammerzugehörigkeit ist auch hinsichtlich des alleinigen Geschäftsführers einer GmbH keine reine Rechtsfrage, weil es bei der Qualifikation als leitender Angestellter iSd Paragraph 5, Absatz 2, Litera b, AKG auf tatsächliche Umstände (nämlich auf persönlich dauernd maßgebend zustehenden Einfluß auf die Unternehmensführung; Gesellschaftereigenschaft) ankommt (Hinweis E 15.3.1974, 966/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X19
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2014
Dokumentnummer
JWR_1989080147_19910305X19