Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/08/0141

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13286 A/1990

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

89/08/0141

Entscheidungsdatum

16.10.1990

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Nur wenige Tage umfassende Aushilfstätigkeiten sind, auch wenn sie durch rechtsverbindliche Vereinbarungen begründet sind, für die Zuweisungstauglichkeit einer neuen Beschäftigung durch das Arbeitsamt und für die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Arbeitslosen im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ohne Bedeutung, wenn die vom Arbeitsamt zugewiesene Beschäftigung nicht nur im Sinne des Paragraph 9, Absatz 2 bis 4 AlVG zumutbar, sondern auch für eine nicht von vornherein ebenfalls nur auf wenige Tage beschränkte Dauer in Aussicht genommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080141.X07

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011

Dokumentnummer

JWR_1989080141_19901016X07