Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/01/0057

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

89/01/0057

Entscheidungsdatum

21.03.1990

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §12 litb;

Rechtssatz

Führt ein Bf zur Begründung der Unzumutbarkeit der Zurücklegung einer fremden Staatsbürgerschaft ins Treffen, seine beiden Söhne würden dadurch in ihrer beruflichen Karriere Nachteile erleiden und er selbst eine große finanzielle Einbuße, so sind diese Argumente keineswegs ohne weiteres von der Hand zu weisen (Hinweis E 9.11.1971, 818/71) und hat sich die Beh damit auseinanderzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010057.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1989010057_19900321X03