Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
87/17/0310
Entscheidungsdatum
13.03.1992
Index
55 Wirtschaftslenkung
Rechtssatz
Ob es zutrifft, daß aus einer beantragten geänderten Haltungsbewilligung eine Verminderung des Angebotes auf dem Markt zu erwarten ist, muß unter Anlegung eines objektiven Maßstabes und unter Zugrundelegung des Höchstausmaßes des bisher bewilligten und des nunmehr angestrebten Tierbestandes geprüft werden, weil anders die Vergleichsgrundlage für die Beurteilung der Auswirkungen der begehrten Änderung der Haltungsbewilligung auf die Marktlage fehlen würde. In welchem Umfang von der Bewilligung in der Vergangenheit tatsächlich Gebrauch gemacht wurde, ist für diese Beurteilung nicht rechtserheblich, zumal die volle Ausschöpfung einer Haltungsbewilligung jederzeit zulässig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987170310.X03
Im RIS seit
13.03.1992
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009
Dokumentnummer
JWR_1987170310_19920313X03