Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
87/06/0077
Entscheidungsdatum
10.12.1987
Index
Baurecht - Tirol
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
Norm
BauO Tir 1978 §30 Abs4 idF 1984/019
BauRallg
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
AW 87/06/0026
Rechtssatz
Gegenstand einer Einigung des Bauwerbers mit Nachbarn können auch solche Änderungen eines Projektes sein, die subjektiv-öffentliche Nachbarrechte zum Gegenstand haben, weil ein Bauwerber nicht gezwungen ist, in einer bestimmten Art und Weise sein Projekt zu gestalten und er bei Gestaltung seines Projekts auch Wünsche von Nachbarn, sofern sie keine Gesetzesverletzung bedeuten, zu berücksichtigen im Stande ist.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987060077.X06
Im RIS seit
06.11.2020
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020
Dokumentnummer
JWR_1987060077_19871210X06