Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1023/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10486 A/1980

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1023/80

Entscheidungsdatum

15.06.1980

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ob eine bestimmte der Verwendungsgruppe A zugeordnete Tätigkeit von Beamten dieser Verwendungsgruppe schon ab der römisch sechs oder erst ab der römisch sieben Dienstklasse erwartet werden kann, kann der Verwendung selbst und den dabei gestellten Anforderungen allein nicht beantwortet werden; ein Beamter der Verwendungsgruppe A muß im Hinblick darauf, daß für diese Verwendungsgruppe das höchste Maß an Ausbildung und Vorbildung gefordert wird, diesen Anforderungen jedenfalls gewachsen sein (über eine etwaige zusätzliche Berufserfahrung muß ein Beamter der Verwendungsgruppe A jedenfalls auch verfügen; Hinweis E 16.5.1979, 0546/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980001023.X02

Im RIS seit

22.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1980001023_19800615X02