Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1066/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10206 A/1980

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1066/78

Entscheidungsdatum

09.07.1980

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Wurde während der Anhängigkeit des Konzessionsansuchens des Bfrs, das der Landeshauptmann im Instanzenzug abwies, an andere Bewerber die Konzession - sei es durch den Landeshauptmann selbst, sei es durch den Bundesminister für Verkehr oder die Bezirksverwaltungsbehörde - erteilt, dann hat der Bfr ungeachtet der Verneinung des Bedarfes insoweit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, als ein Vergleich mit den anderen (ehemaligen) Bewerbern ergibt, daß sein Ausschluß dem Ergebnis nach, gemessen am Sinn des Gesetzes, zu Unrecht erfolgt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001066.X03

Im RIS seit

09.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2010

Dokumentnummer

JWR_1978001066_19800709X03

Rechtssatz für 2156/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2156/79

Entscheidungsdatum

21.11.1980

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1066/78 E 9. Juli 1980 VwSlg 10206 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Wurde während der Anhängigkeit des Konzessionsansuchens des Bfrs, das der Landeshauptmann im Instanzenzug abwies, an andere Bewerber die Konzession - sei es durch den Landeshauptmann selbst, sei es durch den Bundesminister für Verkehr oder die Bezirksverwaltungsbehörde - erteilt, dann hat der Bfr ungeachtet der Verneinung des Bedarfes insoweit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, als ein Vergleich mit den anderen (ehemaligen) Bewerbern ergibt, daß sein Ausschluß dem Ergebnis nach, gemessen am Sinn des Gesetzes, zu Unrecht erfolgt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002156.X03

Im RIS seit

05.12.2003

Dokumentnummer

JWR_1979002156_19801121X03

Rechtssatz für 2348/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2348/79

Entscheidungsdatum

21.11.1980

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1066/78 E 9. Juli 1980 VwSlg 10206 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Wurde während der Anhängigkeit des Konzessionsansuchens des Bfrs, das der Landeshauptmann im Instanzenzug abwies, an andere Bewerber die Konzession - sei es durch den Landeshauptmann selbst, sei es durch den Bundesminister für Verkehr oder die Bezirksverwaltungsbehörde - erteilt, dann hat der Bfr ungeachtet der Verneinung des Bedarfes insoweit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, als ein Vergleich mit den anderen (ehemaligen) Bewerbern ergibt, daß sein Ausschluß dem Ergebnis nach, gemessen am Sinn des Gesetzes, zu Unrecht erfolgt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002348.X05

Im RIS seit

22.12.2003

Dokumentnummer

JWR_1979002348_19801121X05

Rechtssatz für 1975/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1975/79

Entscheidungsdatum

27.03.1981

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1066/78 E 9. Juli 1980 VwSlg 10206 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Wurde während der Anhängigkeit des Konzessionsansuchens des Bfrs, das der Landeshauptmann im Instanzenzug abwies, an andere Bewerber die Konzession - sei es durch den Landeshauptmann selbst, sei es durch den Bundesminister für Verkehr oder die Bezirksverwaltungsbehörde - erteilt, dann hat der Bfr ungeachtet der Verneinung des Bedarfes insoweit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, als ein Vergleich mit den anderen (ehemaligen) Bewerbern ergibt, daß sein Ausschluß dem Ergebnis nach, gemessen am Sinn des Gesetzes, zu Unrecht erfolgt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979001975.X03

Im RIS seit

02.12.2003

Dokumentnummer

JWR_1979001975_19810327X03

Rechtssatz für 81/04/0005

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

81/04/0005

Entscheidungsdatum

02.04.1982

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1066/78 E 9. Juli 1980 VwSlg 10206 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Wurde während der Anhängigkeit des Konzessionsansuchens des Bfrs, das der Landeshauptmann im Instanzenzug abwies, an andere Bewerber die Konzession - sei es durch den Landeshauptmann selbst, sei es durch den Bundesminister für Verkehr oder die Bezirksverwaltungsbehörde - erteilt, dann hat der Bfr ungeachtet der Verneinung des Bedarfes insoweit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, als ein Vergleich mit den anderen (ehemaligen) Bewerbern ergibt, daß sein Ausschluß dem Ergebnis nach, gemessen am Sinn des Gesetzes, zu Unrecht erfolgt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040005.X03

Im RIS seit

02.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1981040005_19820402X03

Rechtssatz für 81/04/0006

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

81/04/0006

Entscheidungsdatum

02.04.1982

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1066/78 E 9. Juli 1980 VwSlg 10206 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Wurde während der Anhängigkeit des Konzessionsansuchens des Bfrs, das der Landeshauptmann im Instanzenzug abwies, an andere Bewerber die Konzession - sei es durch den Landeshauptmann selbst, sei es durch den Bundesminister für Verkehr oder die Bezirksverwaltungsbehörde - erteilt, dann hat der Bfr ungeachtet der Verneinung des Bedarfes insoweit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, als ein Vergleich mit den anderen (ehemaligen) Bewerbern ergibt, daß sein Ausschluß dem Ergebnis nach, gemessen am Sinn des Gesetzes, zu Unrecht erfolgt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040006.X04

Im RIS seit

03.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1981040006_19820402X04