Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1571/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10078 A/1980

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1571/77

Entscheidungsdatum

26.03.1980

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRGNov 1959 §103;
WRGNov 1959 §121 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1576/77

Rechtssatz

Wenn sich anläßlich einer Überprüfung der Ausführung einer bewilligungspflichtigen Wasseranlage gem Paragraph 121, WRG 1959 ergibt, daß Abweichungen nicht nur geringfügiger Art vorliegen, ist, soweit nicht die Beseitigung der Abweichungen veranlagt wird, so zu verfahren, daß auf der Grundlage eines Gesuches gem. Paragraph 103, WRG 1959 zunächst das erforderliche Bewilligungsverfahren und erst im Anschluß daran die Überprüfung des ganzen Vorhabens durchzuführen ist; eine mündliche Überprüfungsverhandlung ist zu diesem Zeitpunkt gegebenenfalls zu unterbrechen. Im Falle der Trennbarkeit des Projektes kann auch zunächst der bewilligugnsgemäß ausgeführte Teile überprüft und sodann der von der Bewilligung abweichende Anlagenbereich genehmigt werden. In jedem solchen Fall sind die Abweichungen von Anfang an mit hinreichender Deutlichkeit zu kennzeichnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1977001571.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2015

Dokumentnummer

JWR_1977001571_19800326X01