Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
0361/75
Entscheidungsdatum
24.06.1975
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1965 §10 Abs1 Z6;
Rechtssatz
Selbst wenn es sich bei der Mehrzahl von Verwaltungsübertretungen nur um Verstöße gegen Halte- oder Parkverbote gehandelt hat, kann allein aus der Häufigkeit derselben auf die Beharrlichkeit der Missachtung österr. Rechtsvorschriften geschlossen werden, wodurch eine Verleihung der österr. Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wird (hier: 36 Übertretungen von Halteverboten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Jahren).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000361.X05
Dokumentnummer
JWR_1975000361_19750624X05