Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1274/67

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1274/67

Entscheidungsdatum

12.03.1968

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier:

Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001274.X01

Im RIS seit

27.02.2002

Dokumentnummer

JWR_1967001274_19680312X01

Rechtssatz für 1244/73

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1244/73

Entscheidungsdatum

18.06.1974

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1274/67 E 12. März 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier:

Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001244.X04

Im RIS seit

08.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2008

Dokumentnummer

JWR_1973001244_19740618X04

Rechtssatz für 0361/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0361/75

Entscheidungsdatum

24.06.1975

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1274/67 E 12. März 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier:

Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975000361.X01

Im RIS seit

20.01.2003

Dokumentnummer

JWR_1975000361_19750624X01

Rechtssatz für 1669/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9394 A/1977

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1669/76

Entscheidungsdatum

27.09.1977

Index

Staatsbürgerschaft
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1274/67 E 12. März 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier: Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001669.X03

Im RIS seit

22.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2021

Dokumentnummer

JWR_1976001669_19770927X03

Rechtssatz für 0311/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0311/79

Entscheidungsdatum

26.06.1979

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1274/67 E 12. März 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier:

Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979000311.X02

Im RIS seit

17.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1979000311_19790626X02

Rechtssatz für 2768/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2768/80

Entscheidungsdatum

24.09.1980

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1274/67 E 12. März 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier:

Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980002768.X02

Im RIS seit

16.12.2003

Dokumentnummer

JWR_1980002768_19800924X02

Rechtssatz für 84/01/0095

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/01/0095

Entscheidungsdatum

17.04.1985

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1274/67 E 12. März 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier:

Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984010095.X01

Im RIS seit

12.05.2004

Dokumentnummer

JWR_1984010095_19850417X01

Rechtssatz für 83/01/0419

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/01/0419

Entscheidungsdatum

13.11.1985

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1274/67 E 12. März 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier:

Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983010419.X02

Im RIS seit

26.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2009

Dokumentnummer

JWR_1983010419_19851113X02

Rechtssatz für 84/01/0197

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/01/0197

Entscheidungsdatum

09.04.1986

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1274/67 E 12. März 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier:

Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984010197.X01

Im RIS seit

25.05.2004

Dokumentnummer

JWR_1984010197_19860409X01

Rechtssatz für 86/01/0026

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

86/01/0026

Entscheidungsdatum

23.04.1986

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1274/67 E 12. März 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die einen Rechtsbruch begangen hat, der den Schluß gerechtfertigt erscheinen läßt, sie werde auch in Zukunft wesentliche zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, bildet eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ist daher von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dies trifft auch zu, wenn jemand zweimal in betrunkenem Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hier:

Dem Bfr wurde die öst Staatsbürgerschaft seinerzeit wegen Eintritt in die Fremdenlegion aberkannt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986010026.X02

Im RIS seit

31.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2012

Dokumentnummer

JWR_1986010026_19860423X02