Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0714/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0714/65

Entscheidungsdatum

05.10.1966

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

OFG §1 Abs2;

Rechtssatz

Für die Anerkennung als Opfer der politischen Verfolgung genügt nicht der Nachweis, daß jemand in irgendeiner Weise Opfer des Nationalsozialismus sei; die Anerkennung als Opfer setzt vor allem voraus, daß der Anspruchswerber in der Zeit vom 6.3.1933 bis 9.5.1945 zumindestens einen im Paragraph eins, Absatz 2, OFG umschriebenen Mindestschaden durch Maßnahmen der in der vorgenannten Gesetzesstelle näher bezeichneten Behörden oder Dienststellen der NSDAP erlitten hat (Hinweis E 26.11.1959, 1037/59).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000714.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1965000714_19661005X01