Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1137/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1137/64

Entscheidungsdatum

14.10.1964

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs2 litb

Rechtssatz

Die Regelung des Paragraph 3, Abs2 Litera b, leg kann nur dahingehend verstanden werden, daß auch nach Auffassung des Gesetzgebers eine gerichtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten nicht als eine Bestrafung wegen einer "geringfügigen Übertretung der im Absatz 2, angeführten Vorschriften" anzusehen sei und daß es bei Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nur auf die zeitliche Dauer der vom Gericht verhängten Strafe, nicht aber auch darauf anzukommen habe, in welchem Verhältnis diese Dauer zu dem nach dem Gesetz für das betreffende Delikt vorgesehene Höchstausmaß der Freiheitsstrafe stehe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001137.X02

Im RIS seit

01.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1964001137_19641014X02