Die hier kundgemachten Validierungs-und Prüfungsverordnungen beziehen sich auf Qualifikationen von Einrichtungen
der gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie der freien Berufe (Qualifikationsanbieter gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 des HBB-Gesetzes).
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an:
post.vi7_22@bmaw.gv.at (bei inhaltlichen Anfragen)
ris.it@bka.gv.at (bei technischen Anfragen)