Verordnungsblätter der Länder

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Diese Applikation des Rechtsinformationssystems (RIS) beinhaltet Verordnungen von Landesbehörden (Landeshauptmann/frau, Landesregierung, Amt der Landesregierung oder sonstigen Landesbehörden), die nicht im Landesgesetzblatt kundzumachen sind. In dieser RIS-Anwendung werden jedoch keine Verordnungen von Bezirksverwaltungsbehörden kundgemacht, da für diese Dokumente eine andere RIS-Anwendung ("Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden") zur Verfügung steht.

Für inhaltliche Anfragen zu den Verordnungsblättern der Länder im RIS (Bundesland Tirol) wenden Sie sich bitte an: verfassungsdienst@tirol.gv.at

Für technische Anfragen wenden Sie sich bitte an: ris.it@bka.gv.at