Verordnungsblätter der Länder

Zurück zur Suche

Diese Applikation des Rechtsinformationssystems (RIS) beinhaltet Verordnungen von Landesbehörden (Landeshauptmann/frau, Landesregierung, Amt der Landesregierung oder sonstigen Landesbehörden), die nicht im Landesgesetzblatt kundzumachen sind. In dieser RIS-Anwendung werden jedoch keine Verordnungen von Bezirksverwaltungsbehörden kundgemacht, da für diese Dokumente eine andere RIS-Anwendung ("Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden") zur Verfügung steht.

Für inhaltliche Anfragen zu den Verordnungsblättern der Länder im RIS (Bundesland Tirol) wenden Sie sich bitte an: verfassungsdienst@tirol.gv.at

Für technische Anfragen wenden Sie sich bitte an: ris.it@bmf.gv.at