Ab dem Jahrgang 2014 wird das Landesgesetzblatt des Bundeslandes Tirol im Rahmen des Rechtsinformationssystems RIS rechtlich verbindlich kundgemacht, wobei ausschließlich die elektronisch signierte Fassung (Symbol
, "Signierte Daten" ) rechtsverbindlich ist; die anderen Fassungen (
,
)
sind nicht rechtsmaßgeblich.
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verfassungsdienst@tirol.gv.at
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