Landesgesetzblatt authentisch für Niederösterreich

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Ab dem Jahrgang 2015 wird das Landesgesetzblatt des Bundeslandes Niederösterreich im Rahmen des Rechtsinformationssystems RIS rechtlich verbindlich kundgemacht, wobei ausschließlich die elektronisch signierte Fassung (Symbol signature.gif, "Signierte Daten" ) rechtsverbindlich ist; die anderen Fassungen ( htm.gif, doc.gif) sind nicht rechtsmaßgeblich.

Für die Kundmachung (Landesgesetzblatt Niederösterreich) betreffende Anfragen wenden Sie sich bitte an:
post.lad1@noel.gv.at
Informationen zur Amtssignatur finden Sie hier.
Informationen zum Bezug eines Landesgesetzblatt-Newsletters finden Sie hier.

Für technische Anfragen betreffend das Landesgesetzblatt im RIS wenden Sie sich bitte an:
ris.it@bmf.gv.at

Beachten Sie bitte, dass Auskünfte über die Kundmachung eines Landesgesetzblattes, nicht jedoch über den Inhalt erteilt werden können.