Ab dem Jahrgang 2014 wird das Landesgesetzblatt des Bundeslandes Kärnten im Rahmen des Rechtsinformationssystems RIS rechtlich verbindlich kundgemacht, wobei ausschließlich die elektronisch signierte Fassung (Symbol
, "Signierte Daten" ) rechtsverbindlich ist; die anderen Fassungen (
,
)
sind nicht rechtsmaßgeblich.
Für die Kundmachung (Landesgesetzblatt Kärnten) betreffende Anfragen wenden Sie sich bitte an:
Abt1.Verfassung@ktn.gv.at
Informationen zur Amtssignatur finden Sie hier.
Informationen zum Bezug eines Landesgesetzblatt-Newsletters finden Sie hier.
Für technische Anfragen betreffend das Landesgesetzblatt im RIS wenden Sie sich bitte an:
ris.it@bka.gv.at
Beachten Sie bitte, dass Auskünfte über die Kundmachung eines Landesgesetzblattes, nicht jedoch über den Inhalt erteilt werden können.