Hilfe (Landesgesetzblatt authentisch)

Abfragefeld: Kundmachungdatum (von, bis)

Das Feld „Kundmachungsdatum von“ ist mit „01.01.2014“ bzw. „01.01.2015“ (abhängig vom Bundesland) und das Feld „Kundmachungsdatum bis“ mit dem Tagesdatum initialisiert. Dieses Datum bezieht sich auf das Kundmachungsdatum eines Landesgesetzblattes.

Die Werte in den Eingabefeldern können verändert oder gelöscht werden. Damit ist es möglich, den Suchzeitraum zu verkleinern oder zu erweitern, woraus sich entsprechende Auswirkungen auf die Anzahl der gefundenen Dokumente ergeben. Die Schreibweise des Datums ist bei der Eingabe normiert (TT.MM.JJJJ).

Als Unterstützung bei der Eingabe des Datums steht Ihnen eine Kalenderfunktion zur Verfügung (uU abhängig von der verwendeten Browsersoftware).