Hilfe (Landesgesetzblatt authentisch)
Abfragefeld: Kundmachungdatum (von, bis)
Wenn Sie bereits auf der Abfragemaske eines bestimmten Bundeslandes sind (z.B. „Landesgesetzblatt authentisch für Oberösterreich“), ist das Feld „Datum von“ mit jenem Datum initialisiert, an dem die rechtlich verbindliche Kundmachung der LGBl dieses Bundeslandes im RIS begonnen hat, ansonsten mit „01.01.2014“, da ab diesem Tag die ersten LGBl im RIS kundgemacht wurden.
Das Feld „Datum bis“ mit dem Tagesdatum initialisiert. Beide Angaben beziehen sich auf das Kundmachungsdatum eines Landesgesetzblattes.
Diese Werte können verändert oder gelöscht werden. Damit ist es möglich, den Suchzeitraum zu verkleinern oder zu erweitern, woraus sich
entsprechende Auswirkungen auf die Anzahl der gefundenen Dokumente ergeben. Die Schreibweise des Datums ist bei der Eingabe normiert (TT.MM.JJJJ).
Als Unterstützung bei der Eingabe des Datums steht Ihnen eine Kalenderfunktion zur Verfügung.