Hilfe (Landesrecht konsolidert)
Abfragefeld: Kundmachungsorgan (Nr.)
Dieses Eingabefeld dient zur Suche nach dem Kundmachungsorgan der Stammfassung bzw. der Novelle(n) einer Rechtsvorschrift.
Wenn Sie beispielsweise nur „L“ eintragen, wird eine Liste von jenen Kundmachungsorganen angezeigt, deren Bezeichnung mit „L“ “ beginnt,
also zB. „LGBl. Nr.“ oder „BDVBl.Nr.“
Das Eingabefeld „Nr.“ dient zur Suche nach der Nummer einer im Landesgesetzblatt oder seinen Vorläufern kundgemachten Rechtsnorm.
Beispiele für Eingaben:
22/2022
30/1996