Hilfe (Landesrecht konsolidert)

Abfragefeld: Kundmachungsorgan (Nr.)

Dieses Eingabefeld dient zur Suche nach dem Kundmachungsorgan der Stammfassung bzw. der Novelle(n) einer Rechtsvorschrift.

Wenn Sie beispielsweise nur „L“ eintragen, wird eine Liste von jenen Kundmachungsorganen angezeigt, deren Bezeichnung mit „L“ “ beginnt, also zB. „LGBl. Nr.“ oder „LGBl.Nr.“