Hilfe (Gemeinderecht authentisch)
Abfragefeld: Kundmachungsdatum (von, bis)
Wenn Sie bereits auf der Abfragemaske eines bestimmten Bundeslandes sind (z.B. „Gemeinderecht authentisch für Vorarlberg“), ist das Feld „Datum von“ mit jenem Datum initialisiert, an dem die rechtlich verbindliche Kundmachung der Verordnungen von Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden dieses Bundeslandes im RIS begonnen hat.
Das Feld „Datum bis“ ist immer mit dem Tagesdatum initialisiert. Beide Angaben beziehen sich auf das Kundmachungsdatum einer Verordnung.
Die Werte in den Abfragefeldern können verändert oder gelöscht werden. Damit ist es möglich, den Suchzeitraum zu verkleinern oder zu erweitern, woraus sich entsprechende Auswirkungen auf die Anzahl der gefundenen Dokumente ergeben. Die Schreibweise des Datums ist bei der Eingabe normiert (TT.MM.JJJJ).
Als Unterstützung bei der Eingabe des Datums steht Ihnen eine Kalenderfunktion zur Verfügung.