Bezirksverwaltungsbehörden

Abfragefeld: Kundmachungsdatum (von, bis)

Wenn Sie bereits auf der Abfragemaske eines bestimmten Bundeslandes sind (z.B. „Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden aus dem Burgenland“), ist das Feld „Datum von“ mit jenem Datum initialisiert, an dem die rechtlich verbindliche Kundmachung der BVB-Verordnungen dieses Bundeslandes im RIS begonnen hat, ansonsten mit „01.09.2021“, da ab diesem Tag die ersten BVB-Verordnungen im RIS kundgemacht wurden.

Das Feld „Datum bis“ ist immer mit dem Tagesdatum initialisiert. Beide Angaben beziehen sich auf das Kundmachungsdatum einer BVB-Verordnung.

Die Werte in den Abfragefeldern können verändert oder gelöscht werden. Damit ist es möglich, den Suchzeitraum zu verkleinern oder zu erweitern, woraus sich entsprechende Auswirkungen auf die Anzahl der gefundenen Dokumente ergeben.

Die Schreibweise des Datums ist bei der Eingabe normiert (TT.MM.JJJJ).

Als Unterstützung bei der Eingabe des Datums steht Ihnen eine Kalenderfunktion zur Verfügung.